Wie werden Sie Mitglied in der Genossenschaft?

 

Um die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft zu erwerben, ist die Zeichnung mindestens eines Pflichtanteils in Höhe von Euro 300,00 erforderlich.

 

Dafür notwendig ist eine einmalige Aufnahmegebühr von Euro 50,00. Alle damit erworbenen Rechte und Pflichten sind in der Satzung festgehalten.

 

 

Was sind Genossenschaftsanteile?

 

Mit den Anteilen beteiligt sich das Mitglied an der Genossenschaft und gehört damit einer großen wirtschaftlichen Solidargemeinschaft mit Mitwirkungsrechten an. Als Miteigentümer der Wohnungsgenossenschaft Neukölln eG erhält das Mitglied auf das eingezahlte Geschäftsguthaben, vergleichbar mit einem Aktionär, eine jährliche Dividende von zur Zeit 4 Prozent.

Wie bekommen Sie eine Wohnung?

 

Als Mitglied in unserer Genossenschaft werden Sie vorrangig mit Wohnraum versorgt, Sie wohnen sicher und vor allem bezahlbar bei lebenslangem Wohnrecht und sind dadurch auch vor Eigenbedarfskündigungen geschützt.

 

Sie können sich jederzeit während unseren Sprechzeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung in unseren Büroräumen um Wohnraum bewerben.

 

Wird dem Mitglied eine Wohnung überlassen, sind weitere Anteile zu erwerben. Die Anzahl dieser Anteile richtet sich nach der Raumanzahl der von Ihnen angemieteten Wohnung. Sie können sich dies mit dem nebenstehenden Anteilrechner anzeigen lassen. Eine zusätzliche Mietkaution entfällt.

 

Haben Sie noch Fragen?

 

Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Ihre Fragen.

Berechnung für
Räume
Anzahl benötigter Anteile:
Geschäftsguthaben:
Dividende (6%) pro Jahr: